# Oö. BVB-Übertragungsverordnung GWTF

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die Bezirkshauptmannschaft Perg (Oö. BVB-Übertragungsverordnung GWTF)

LGBl.Nr. 149/2020

> Auf Grund des § 1 Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:

Im RIS seit

30.12.2020

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) In folgenden Angelegenheiten wird die behördliche Zuständigkeit von den oberösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden auf die Bezirkshauptmannschaft Perg übertragen:

(2) In folgenden Angelegenheiten wird die behördliche Zuständigkeit von den oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaften auf die Bezirkshauptmannschaft Perg übertragen:

Im RIS seit

03.01.2021

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Im RIS seit

30.12.2020