# Verordnung, mit der der "Halbtrockenrasen Fuchsenmutter" in der Gemeinde Leonding als Naturschutzgebiet festgestellt wird

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der "Halbtrockenrasen Fuchsenmutter" in der Gemeinde Leonding als Naturschutzgebiet festgestellt wird

StF: LGBl.Nr. 59/2021

> Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 125/2020, wird verordnet:

Im RIS seit

30.06.2021

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Der „Halbtrockenrasen Fuchsenmutter“ in der Gemeinde Leonding, politischer Bezirk Linz-Land, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

Im RIS seit

30.06.2021

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

Im RIS seit

30.06.2021

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

30.06.2021

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

30.06.2021

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

30.06.2021