# V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Eferdinger Becken

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das "Eferdinger Becken" in den Gemeinden St. Martin im Mühlkreis, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Fraham, Hartkirchen, Pupping, Leonding, Wilhering und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

StF: LGBl.Nr. 80/2021

> Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 125/2020, wird verordnet:

Im RIS seit

02.08.2021

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Das „Eferdinger Becken“ in den Gemeinden St. Martin im Mühlkreis, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Fraham, Hartkirchen, Pupping, Leonding, Wilhering und der Stadt Linz (offizielle Gebietskennziffer AT 3127000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21. Jänner 2021 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Eferdinger Becken‘“ bezeichnet.

Im RIS seit

02.08.2021

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/8) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.

Im RIS seit

02.08.2021

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Eferdinger Becken“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

3150

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

6210*

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

91F0

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

Codebezeichnung

gemäß der „FFH-Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1032

Flussmuschel

(Unio crassus)

Bäche und Flüsse mit typgemäßem Nährstoff- und Sauerstoffhaushalt und gut durchströmtem Kieslückenraum

1084

Eremit (Juchtenkäfer) (Osmoderma eremita)

Besonnte Laubbäume mit Mulm-gefüllten Höhlen (bevorzugt Obstbäume, Kopfweiden)

1086

Scharlachkäfer

(Cucujus cinnaberinus)

Waldbestände oder Uferbegleitgehölze mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald

1130

Schied

(Aspius aspius)

Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik, Ruhigwasserbereiche (Altarme)

1145

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

Naturnahe, langsam fließende oder stehende Augewässer

1157

Schrätzer (Gymnocephalus schraetzer)

Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

1159

Zingel

(Zingel zingel)

Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

1160

Streber

(Zingel streber)

Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum

1166

Nördlicher Kammmolch

(Triturus cristatus)

Fischfreie, permanente bis temporäre, zumindest teilweise sonnenexponierte, flache stehende Gewässer in Form von Altwässern, Teichen und Tümpeln, teilweise mit dichtem sub- und emersem Makrophytenbestand in extensivem Grünland oder lichten Laubmischwäldern

1308

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Naturnahe Laubmischwälder mit Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen

1321

Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)

Strukturreiche Laubwälder und Streuobstwiesen, Gehölzstreifen als Transferwege, Wochenstuben in ruhigen Dachböden

1337

Biber

(Castor fiber)

Ausreichend tiefe stehende oder fließende Gewässer mit Gehölzen in Gewässernähe

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern

2484

Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae)

Reich strukturierte Fließgewässer mit heterogenem Tiefen- und Strömungsmuster; Bäche mit kiesigen sowie feinsandigen und gut mit Sauerstoff versorgten Bereichen

2555

Donau-Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni)

Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik, Ruhigwasserbereiche (Altarme)

5197

Balkan-Goldsteinbeißer

(Sabanejewia balcanica)

Kleine bis mittelgroße, sommerwarme Fließgewässer mit sandiger bis feinkiesiger Sohle

5329

Donau-Weißflossengründling (Romanogobio vladykovi)

Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

5339

Bitterling

(Rhodeus amarus)

Langsam fließende Bäche sowie Flüsse mit Ruhigwasserzonen mit Vorkommen von Großmuscheln

5345

Frauennerfling

(Rutilus virgo)

Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

6145

Steingreßling (Romanogobio uranoscopus)

Flüsse der Barbenregion mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

6146

Perlfisch

(Rutilus meidingeri)

Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik; Seen mit zugänglichen Laichplätzen an Zubringern und naturnahen Uferbereichen

Im RIS seit

02.08.2021

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

(1) Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.

(2) Insbesondere führen nachstehende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:

Im RIS seit

02.08.2021

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 1 und der Tierarten gemäß der Tabelle 2 zu gewährleisten.

(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.

Im RIS seit

02.08.2021

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

Gemäß § 15 Abs. 2. Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3150

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer

6210*

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)

(*besondere Bestände mit bemerkens-werten Orchideen)

Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

Bewirtschaftung in Form einer in der Regel zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik

91F0

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1032

Flussmuschel

(Unio crassus)

Verringerung des Feinsedimenteintrags durch Anlage von Pufferstreifen und Sandfängen bei Zubringern und Drainagen; Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik

1084

Eremit (Juchtenkäfer)

(Osmoderma eremita)

Erhalt und Pflege bestehender und potenzieller Brutbäume; Nachpflanzung von geeigneten Baumarten (Apfel, Birne, Weiden mit nachfolgendem Kopfschnitt) in geringer Entfernung zu bekannten Vorkommen

1086

Scharlachkäfer

(Cucujus cinnaberinus)

Erhalt und Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz

1130

Schied

(Aspius aspius)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme)

1145

Schlammpeitzger

(Misgurnus fossilis)

Erhalt und Entwicklung von naturnahen Augewässern

1157

Schrätzer

(Zingel schraetzer)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen

1159

Zingel

(Zingel zingel)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen

1160

Streber

(Zingel streber)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Renaturierung von Uferbereichen

1166

Nördlicher Kammmolch

(Triturus cristatus)

Sicherung oder Wiederherstellung geeigneter Gewässer; Sicherung geeigneter Landlebensräume und Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume

1308

Mopsfledermaus

(Barbastella barbastellus)

Erhalt naturnaher Laubmischwälder, Sicherung von Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen

1321

Wimperfledermaus

(Myotis emarginatus)

Erhalt der bekannten Wochenstuben; Erhalt naturnaher strukturreicher Laubmischwälder, Sicherung von durchgehenden Uferbegleitgehölzen und anderen Leitstrukturen; Förderung einheimischer Eichen sowie mittel- und hochstämmiger Streuobstwiesen

1337

Biber

(Castor fiber)

Erhalt ausreichend großer Räume mit geeigneten Gewässersystemen und gewässernahen Gehölzpflanzen

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer

2484

Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Herstellung der Durchgängigkeit in der Donau und in die Zubringer

2555

Donau-Kaulbarsch

(Gymnocephalus baloni)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme); Herstellung der Durchgängigkeit in der Donau

5197

Balkan-Goldsteinbeißer

(Sabanejewia balcanica)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Herstellung der Durchgängigkeit in der Aschach und in die Zubringer

5329

Donau-Weißflossengründling (Romanogobio vladykovi)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit

5339

Bitterling

(Rhodeus amarus)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme); Renaturierung von Uferbereichen (Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen etc.)

5345

Frauennerfling

(Rutilus virgo)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen

6145

Steingressling

(Romanogobio uranoscopus)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik

6146

Perlfisch

(Rutilus meidingeri)

Herstellung der Durchgängigkeit in die Zubringer; Renaturierung von Uferbereichen (Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen etc.)

Im RIS seit

02.08.2021

## § 7 Im RIS seit {#par_7}

Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:

Im RIS seit

02.08.2021

## § 8 Im RIS seit {#par_8}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 2/1 Im RIS seit {#prov_anl_2_1}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 2/2 Im RIS seit {#prov_anl_2_2}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 2/3 Im RIS seit {#prov_anl_2_3}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 2/4 Im RIS seit {#prov_anl_2_4}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 2/5 Im RIS seit {#prov_anl_2_5}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 2/6 Im RIS seit {#prov_anl_2_6}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 2/7 Im RIS seit {#prov_anl_2_7}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 2/8 Im RIS seit {#prov_anl_2_8}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 3/1 Im RIS seit {#prov_anl_3_1}

Im RIS seit

02.08.2021

## Anl. 3/2 Im RIS seit {#prov_anl_3_2}

Im RIS seit

02.08.2021