# Vereinbarung über Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme für die Periode 2021 – 2027

Beachte

Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027

StF: LGBl.Nr. 82/2022 (GP XXIX RV 93/2021 AB 119/2022 LT 5)

> Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

Im RIS seit

31.08.2022