# Verordnung, mit der Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn als Naturschutzgebiet festgestellt werden

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn als Naturschutzgebiet festgestellt werden

StF: LGBl.Nr. 67/2023

> Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2022, wird verordnet:

Im RIS seit

01.08.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn, politischer Bezirk Braunau, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 2.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

Im RIS seit

01.08.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

Im RIS seit

01.08.2023

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

01.08.2023