# RIS-Information: Verordnung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz angepasst werden

Beachte

Verordnungen, mit denen die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz angepasst werden, sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert.

Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.

RIS-Information: Verordnung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz angepasst werden

Im RIS seit

07.12.2023