# Verordnung, mit der die „Nadasdy-Klause“ in der Gemeinde Altmünster als Naturschutzgebiet festgestellt wird

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Nadasdy-Klause“ in der Gemeinde Altmünster als Naturschutzgebiet festgestellt wird

StF: LGBl.Nr. 21/2024

> Auf Grund des § 11 und des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2022, wird verordnet:

Im RIS seit

14.03.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Die „Nadasdy-Klause“ in der Gemeinde Altmünster, politischer Bezirk Gmunden, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

Im RIS seit

14.03.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

Im RIS seit

15.03.2024

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

14.03.2024

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

14.03.2024