# Verordnung über die Sanitätsgemeindeverbände

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Sanitätsgemeindeverbände

StF: LGBl.Nr. 39/2024

> Gemäß § 5 Abs. 3 des Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetzes 2006, LGBl. Nr. 72/2006, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 126/2020, in Verbindung mit den §§ 11 und 12 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

06.06.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Sanitätsgemeindeverbände, deren Bezeichnung und deren Sitz werden gemäß der Anlage zu dieser Verordnung bestimmt.

Im RIS seit

06.06.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Sanitätsgemeindeverbände und die Gemeindearztstellen, Amtliche Linzer Zeitung, Folge 11/1979, in der Fassung der Amtlichen Linzer Zeitung, Folge 25/2020, außer Kraft.

Im RIS seit

06.06.2024

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

06.06.2024