# Vereinbarung über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten und Niederösterreich

Beachte

Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)

Hinweis: siehe unter "Anmerkung" auch den Link zur ursprünglichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten und Niederösterreich

StF: LGBl.Nr. 92/2024

> Gemäß § 13 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) und unter Bezug auf die Mitteilung LGBl. Nr. 63/2024 wird mitgeteilt:

> Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, BGBl. I Nr. 63/2024, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zweiter Satz zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit 1. August 2024 und zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.

Link zu LGBl.Nr. 63/2024 (GP XXIX RV 751/2024 AB 800/2024 LT 24)

Im RIS seit

14.11.2024