# Mitteilung betreffend den Abschluss der Grundversorgungsänderungsvereinbarung

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Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)

StF: LGBl.Nr. 13/2025 (GP XXIX RV 968/2024 AB 993/2024 LT 31)

> Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

Im RIS seit

13.02.2025