# Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, zwischen dem Bund und dem Land Steiermark

Beachte

Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)

Hinweis: siehe unter "Anmerkung" auch den Link zur ursprünglichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

Mitteilung betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, zwischen dem Bund und dem Land Steiermark

StF: LGBl.Nr. 35/2025

> Gemäß § 13 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) und unter Bezug auf die Mitteilung LGBl. Nr. 1/2025 wird mitgeteilt:

> Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, BGBl. I Nr. 152/2024, ist gemäß ihrem Art. 8a Abs. 4 zwischen dem Bund und dem Land Steiermark mit 25. März 2025 in Kraft getreten.

Link zu LGBl.Nr. 1/2025 ((GP XXIX RV 925/2024 AB 944/2024 LT 29)

Im RIS seit

02.05.2025