# Verordnung betreffend die Widmung und Einreihung von Straßenabschnitten als Radhauptroute in den Gemeindegebieten von Linz, Leonding und Pasching

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung von Straßenabschnitten als Radhauptroute in den Gemeindegebieten von Linz, Leonding und Pasching

StF: LGBl.Nr. 41/2025

> Auf Grund des § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z 2 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 13/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

22.05.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die neu herzustellende Straße RHR 9 „LILO-Radhauptroute“ wird für den Gemeingebrauch gewidmet und als Radhauptroute eingereiht, soweit die Trasse nicht über bestehende Straßen verläuft. Das Trassenband (grün gefärbt in beiliegenden Verordnungsplänen, Maßstab 1 : 2.000 - Anlagen 1 bis 7)

Im RIS seit

22.05.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 5 Im RIS seit {#prov_anl_5}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 6 Im RIS seit {#prov_anl_6}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 7 Im RIS seit {#prov_anl_7}

Im RIS seit

22.05.2025