# Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird

StF: LGBl.Nr. 42/2025

> Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung der Verlautbarung LGBl. Nr. 5/2025, wird verordnet:

Im RIS seit

22.05.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg, politischer Bezirk Freistadt, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 3.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzungen der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 bis 2/3 maßgeblich.

Im RIS seit

22.05.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

Im RIS seit

22.05.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 2/1 Im RIS seit {#prov_anl_2_1}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 2/2 Im RIS seit {#prov_anl_2_2}

Im RIS seit

22.05.2025

## Anl. 2/3 Im RIS seit {#prov_anl_2_3}

Im RIS seit

22.05.2025