# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinden Königswiesen, Schönau i.M. und Pierbach zur Marktgemeinde Unterweißenbach, Verwaltungsbezirk Freistadt

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§ 2.

Die Grenzänderung tritt mit 1.1.1948 inKraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Marktgememde Unterweißenbach einverleibten Gebietes hat die Marktgemeinde rlnterweißenbach aufzukommen.