# Kundmachung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Berichtigung von Druckfehlern im Landesgesetzblatt für Oberösterreich

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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3.3n der Verordnung der o.ö. Landesregie

rung vom 9. Dezember 1947, betreffend Umge

meindung von Gebietsteilen der Gemeinde Aschach

an der Steyr zur Gemeinde Ternberg, Ver

waltungsbezirk Steyr, LGVl. Nr. 4/1948, hat es

im § 1, Punkt 2., erster Abs., vorletzte geile, statt

"704" richtig Zu heißen "712". 3m gleichen

Paragraph, letzter Absatz, ist nach der Ziffer "26"

ein Beistrich zu setzen und die Ziffer "31" anzu

fügen.

4.3n der Verordnung der o.ö. Landesregie

rung vom 19. Mnner 1948, betreffend Umgemein

düng von Gebietsteilen der Gemeinden Königs

wiesen, Schönau i. M. und Pierbach zur Markt

gemeinde Unterweißenbach, Verwaltungsbezirk

Freistadt, LGVl. Nr. 9, ist im § 1, Seite 7,

rechte Spalte, vorletzte Zeile nach der Ziffer "24"

die Ziffer "26" anzufügen und nach dieser Ziffer

ein Beistrich zu setzen.