# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Umbenennung der Gemeinde Agerzell in "Lenzing", Verwaltungsbezirk Vöcklabruck

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27. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 26. April 1948 betreffend Umbenennung der Gemeinde Agerzell in "Lenzing", Verwaltungsbezirk Vöcklabruck. Die o.ö. Landesregierung hat mit Beschluß vom 26. April 1948 über Ersuchen der Gemeinde Agerzell im Sinne des § 6 der o.ö. Gemeindeordnung, Gesetz vom 29. April 1936, LGVl. Nr. 23, die Zustimmung zur Umbenennung der Gemeinde Agerzell in "Lenzing" erteilt.Die Namensänderung tritt mit 1. Juni 1948 in Kraft. Allfällige aus der Durchführung der Namensänderung erwachsende Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.