# Gesetz betreffend die Wiederinkraftsetzung des mit dem Gesetze vom 8. Jänner 1931, LGBl. Nr. 40, erlassenen Gemeindestatutes für die Landeshauptstadt Linz

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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"Die Landeshauptstadt LinZ besteht aus den Katastralgemeinden Linz, Ebelsberg, Katzbach, Kleinmünchen, Lustenau, Mönchgraben, Pichling, Posch, Pö'stlingberg, St. Peter mit gizlau, Ufer, Urfahr, Waldegg und Wam

3.Der § 2 hat zu lauten:

"Die Personen in der Gemeinde sind entweder Gemeindemitglieder oder Auswärtige.