# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinde Sattledt zur Gemeinde Steinhaus, Verwaltungsbezirk Wels

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3. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 10. Jänner 1949, betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinde Sattledt zur Gemeinde Steinhaus, Verwaltungsbezirk Wels.

§ 1.

Die o. ö. Landesregierung hat mit Beschluß vom 10. Jänner 1949 ihre Zustimmung zur Änderung der Grenzen der Gemeinden Sattledt und Steinhaus durch Abtrennung von Gebietsteilen der Gemeinde Sattledt und Eingemeindung in das Gebiet der Gemeinde Steinhaus erteilt.

Es werden folgende Gebietsteile der Steuer gemeinde Sattledt I (Ortsgemeinde Sattledt) im Gesamtausmaße von 28 ha 2 ar 99 m2 ausgeschieden und der Gemeinde Steinhaus (Steuergemeinde Steinhaus) einverleibt:

§ 2.

Die Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1949 in Kraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Gemeinde Steinhaus einverleibten Gebietes hat die Gemeinde Steinhaus aufzukommen.