# Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Verlängerung der Fristen zur An- und Abmeldung gemäß § 11, Abs. (2) des Meldegesetzes, StGBl. Nr. 163/1945, für einige Fremdenbeherbergungsbetriebe im Gebiete der Gemeinde Spital am Pyhrn

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Die Fristen für die An- und Abmeldung der in gewerblichen Fremdenbeherbergungsbetrieben abgestiegenen Gäste werden im Hinblick auf die große Entfernung vom zuständigen Gemeindeamte für folgende Gaststätten im Gebiete der Gemeinde Spital am Pyhrn auf die Dauer von

sechs Tagen verlängert:

a) Gasthaus "Pyhrnpaß", derzeitiger Inhaber Michael Drabusenigg, Spital am Pyhrn Nr. 156)

b) Gasthaus "Flinderlmühle", derzeitige Pächterin Frieda Gößweiner, Spital am Pyhrn, Oberweng Nr. 21)

c) Gasthaus "Birnerkogel", derzeitiger Inhaber Josef Sulzbacher, Spital am Pyhrn, Roßleiten Nr. 22.