# Kundmachung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Verpflegsgebühren in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten in Oberösterreich

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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Bezeichnung der Anstalt

Gebührenklasse

IIIII

Schilling

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Öffentliches Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Linz öffentliches Krankenhaus der Elisabethinen in Linz . . . . Öffentliches Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Linz . Allgemeines öffentliches Krankenhaus der Schwestern vom hl. Kreuz

in Wels Öffentliches Krankenhaus Grieskirchen .

Allgemeines öffentliches Krankenhaus Braunau a. I14.10

Im Falle einer Geburt sind die Verpflegsgebülren zu verrechnen,

II.

Die im Abschnitt I angeführten Verpflegsgebühren treten sofort in Kraft.

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