# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Verwaltungsbezirke Gmunden und Vöcklabruck

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49. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 3. Jänner 1949 betreffend die Änderung der Grenzen der Verwaltungsbezirke Gmunden und Vöcklabruck.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d), des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 192N, in der Fassung des BGV1. Nr. 368 vom Jahre 1925, wird mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

§ 1.

Die bisher unter der Verwaltung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden gestandene, zum Verwaltungsbezirk Vöcklabruck gehörige Ortsgemeinde Roitham wird aus dem Verwaltungsbezirk Vöcklabruck ausgeschieden und dem Verwaltungsbezirk Gmunden zugewiesen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit 1, November 1949 in Kraft.