# Gesetz über die Errichtung der Gemeinde Hagenberg durch Trennung von der Marktgemeinde Pregarten, politischer Bezirk Freistadt

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33. Gesetz

vom 24. Februar 1950 über die Errichtung der Gemeinde Hagenberg durch Trennung von der Marktgemeinde Pregarten, politischer Bezirk Freistadt.

Der o. ö. Landtag hat beschlossen

§ 1.

(1) Das Gebiet der Katastralgemeinde Hagenberg und die westlich der Feldaist gelegenen Gebiete der Katastralgemeinde Selker (Ortschaften Schmiedsberg und Marersdorf werden von dem Gebiete der Marktgemeinde Pregarten getrennt.

(2) Gleichzeitig wird die Gemeinde Hagenberg mit dem im Abs. (1) umschriebenen Gebiete errichtet.

§ 2.

Die O. ö. Landesregierung regelt die vermögensrechtliche Auseinandersetzung durch Verordnung.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1930 in Kraft.