# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Sarleinsbach zur Marktgemeinde Rohrbach, politischer Bezirk Rohrbach

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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§ 2.

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1950 in Kraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Gemeinde Rohrbach einverleibten Gebietes hat die Gemeinde Rohrbach aufzukommen.