# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinde Ahorn zur Gemeinde Helfenberg, politischer Bezirk Rohrbach

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9. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 22. Jänner 1951, betreffend die Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinde Ahorn zur Gemeinde Helfenberg, politischer Bezirk Rohrbach.

Gemäß § 10 der O. ö. Gemeindeordnung 1948 werden folgende Gebietsteile der Steuergemeinde Ahorn (Ortsgemeinde Ahorn) im Gesamtausmaß von 32 3, 38 m ausgeschieden und der Gemeinde Helfenberg einverleibt:

Die Grundparzellen Nr. 263/1, 263/3, 263/4, 263/5, 263/6, 263/7, 263/8, 263'9 263/10, 263/11 und 263/12. Die Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1951 in Kraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Gemeinde Heisenberg einverleibten Gebietes hat die Gemeinde Helfenberg aufzukommen.