# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach

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13. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 5. März 1951 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach.

§ 1.

Auf Grund der Bestimmungen des § 13 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1948, LGVl. Nr. 22/ 1949, wird für die Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach unter Aufrechterhaltung ihrer Selbständigkeit eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet.

§ 2.

Die Verwaltungsgemeinschaft dient derFührung sämtlicher Selbstverwaltungs- undAuftragsangelegenheiten beider Gemeinden ineiner gemeinsamen Verwaltungsstelle.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1951 in Kraft.