# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Fremdenverkehrsabgabe (Erste Fremdenverkehrsabgabe-Verordnung)

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16. Verordnung

der O. ö. Landesregierung vom 9. April 1951 betreffend die Fremdenverkehrsabgabe (Erste Fremdenverkehrsabgabe-Ver ordnung).

Auf Grund der §§ 1 und 4 des Gesetzes vom 1. Juli 1950, LGBl. Nr. 59, wird verordnet:

§ 1.

Als Gemeinden, welche Zur Einhebung der Fremdenverkehrsabgabe ermächtigt sind, werden bestimmt:

§ 2.

Das Ausmaß der Fremdenverkehrsabgabe darf bei den im § l unter

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.