# Gesetz womit das Gesetz vom 14. Dezember 1949 betreffend die Einhebung einer Gemeindesteuer bei der entgeltlichen Abgabe von Getränken mit Ausnahme von Bier und Milch (Gemeinde-Getränkesteuergesetz), LGBl. Nr. 15 aus 1950, geändert wird (Gemeinde-Getränkesteuergesetznovelle 1950)

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

--------------------------------------------------------------------------------