# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Schörfling des politischen Bezirkes Vöcklabruck

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36. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 19. Oktober 1951, betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Schörfling des politischen Bezirkes Vöcklabruck.

Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Schörfling des politischen Bezirkes Vöcklabruck für Sonntag, den 23. Dezember 1951, ausgeschrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 19. Oktober 1951.