# Gesetz betreffend die Auflösung der Ortsgemeinde Frindorf im politischen Bezirk Rohrbach

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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14. Gesetz

vom 21. November 1931 betreffend die Auslosung der Ortsgemeinde Frindorf im politischen Bezirk Rohrbach.

Der o. ö, Landtag hat beschlossen:

§ 1.

Die Ortsgemeinde Frindorf im politischen Bezirk Rohrbach wird aufgelöst. Die Katastralgemeinde Untergahleiten wird mit dem Gebiete der Ortsgemeinde Arnreit und die Katastralgemeinde Frindorf mit dem der Ortsgemeindc Berg vereinigt, § 2.

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1952 in Kraft.