# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend eine Änderung im Texte des Gesetzes vom 10. Juli 1951, LGBl. Nr. 13/1952, über die Numerierung von Gebäuden und das Anbringen von Ortschaftstafeln

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19. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 17. März 1952, betreffend eine Änderung im Texte des Gesetzes vom 10. Juli 1951, LGBl. Nr. 13/1952, über die Numerierung von Gebäuden und das Anbringen von Ortschaftstafeln.

Gemäß Art, 24 Abs. 2 des Landesverfassungsgesetzes vom 17. Juni 1930, LGBl. Nr. 38, werden im § 4 des Gesetzes vom 10. Juli 1931 über die Numerierung von Gebäuden und das Anbringen von Ortschaftstafeln die Worte "gemäß den §§ 1 und 2" gestrichen.