# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk Freistadt

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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§ 2.

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1952 in Kraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Gemeinde Pierbach einverleibten Gebietes hat die Gemeinde Pierbach aufzukommen.