# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Erhebung der Ortschaft Altmünster zu einem Markt, die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" und die Verleihung eines Marktwappens

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34. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 9. Juni 1952 betreffend die Erhebung der Ortschaft Altmünster zu einem Markt, die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" und die Verleihung eines Marktwappens.

Die o.ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 9. Juni 1952 mit Zustimmung des o. ö. Landtages beschlossen, die Ortschaft Altmünster im politischen Bezirke Gmunden über ihr Ansuchen in Berücksichtigung ihrer geschichtlichen Vergangenheit und ihrer gegenwärtigen Bedeutung als Wirtschaftlicher Mittelpunkt im Grunde des § 3 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/1949, zum Markte zu erheben und der Gemeinde Altmünster die Berechtigung zur Fühlung der Bezeichnung "Marktgemeinde" zu verleihen.

Weiters hat die o. ö. Landesregierung beschlössen, der Marktgemeinde Altmünster gemäß S 4 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948 nachstehend beschriebenes Wappen Zu verleihen:

"Ein gespaltener Schild. Im rechten schwarzen Felde wächst aus dem Grund der obere Teil eines Kirchturmes hervor, dessen viereckiges, oben abgeschrägtes Untergeschoß an den Ecken gequadert ist und in der Mitte ein rechteckiges, eingerahmtes Fenster Zeigt. Das achteckige Obergeschoß weist auf der Mittelseite ein großes Rundbogenfenster und auf den beiden Seitenwänden gegen die Basis zu je eine schmale Scharte auf. Die achteckige Spitze des Turmes ist mit einem kugelförmigen Knauf gekrönt, auf dem ein Turmhahn steht. Die Schildfigur des rechten Feldes ist golden dargestellt. Die linke Schildeshälfte ist in der Mitte von einem schmalen blauen Balken durchzogen. Im oberen goldenen Feld erhebt sich auf einem grünen Hügel eine grüne Tanne. Das untere Feld ist dreimal von Silber und Not gespalten."