# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Erhebung der Ortschaft Goisern zum Markte, die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" und die Verleihung eines Marktwappens

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35. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 3. Juni 1952 betreffend die Erhebung der Ortschaft Geisern zum Markte, die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" und die Verleihung eines Marktwappens.

Die o. ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 1952 mit Zustimmung des o. ö. Landtages beschlossen, die Ortschaft Goisern im politischen Bezirke Gmunden über ihr Ansuchen in Berücksichtigung ihrer geschichtlichen Vergangenheit und ihrer gegenwärtigen Bedeutung als wirtschaftlicher Mittelpunkt im Grunde des § 3 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/1949, Zum Markte zu erheben und der Gemeinde Goisern die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" zu verleihen.

Weiters hat die o. ö. Landesregierung beschlössen, der Marktgemeinde Goisern gemäß § 4 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948 nachstehend beschriebenes Wappen zu verleihen:

"Ein geteilter und halb gespaltener Schild. In der oberen silbernen Schildeshälfte erscheint ein abgeledigter, widersehender, schwarzer, rot bewehrter und rot bezungter Drache. Das untere rechte grüne Feld wird von einem schrägrechten goldenen Wellenbalken durchzogen, der mit zwei schmalen, gleichfalls gewellten schwarzen Bändern belegt ist. Das untere linke Feld ist dreimal von Silber und Not gespalten."