# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung von Fremdenverkehrsgebieten

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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Die Gebiete der Gemeinden Aigen im Mühlkreis Haslach an der Mühl Iulbach

Schwarzenberg im Mühlkreis Ulrichsberg

Sankt Stefan am Walde (Fremdenverkehrsgebiet Böhmerwald)

die Gebiete der Gemeinden Altenfelden

Kleinzell im Mühlkreis Neufelden

Sankt Peter am Wimberg Sankt Veit im Mühlkreis (Fremdenverkehrsgebiet Große Mühl und Hllnsberg)

das Gebiet der Gemeinde Obernberg am Ann (Fremdenvertehrsgebiet Obernberg am Inn)

die Gebiete der Gemeinden Lembach im Mühlkreis Oberkappel

Pfarrkirchen im Mühlkreis

Nannastift

Sarleinsbach

(Fremdenverkehrsgebiet Nund um den Ameisberg).

§ 3.

Die Erklärung der im § 1 erwähnten Gebiete als Fremdenverkehrsgebiete schließt jeweils die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.