# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Baumgartenberg und Klam im politischen Bezirk Perg

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20. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 11. Mai 1953 über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Baumgartenberg und Klam im politischen Bezirk Perg.

Auf Grund des § 13 Abs. 3 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/ 949, wird verordnet:

§ 1

Die mit Verordnung vom 26. Oktober 1936, LGBl. Nr. 44, gebildete Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Baumgartenberg und Klam mit dem Sitz in Klam wird aufgelöst.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1953 in Kraft.