# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Abänderung des Gemeindenamens St. Leonhard bei Weitersfelden im politischen Bezirk Freistadt in den Gemeindenamen St. Leonhard bei Freistadt

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38. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 23. November 1953 betreffend Abänderung des Gemeindenamens St. Leonhard bei Weitersfelden im politischen Bezirk Freistadt in den Gemeindenamen St. Leonhard bei Freistadt.

Die o. ö. Landesregierung hat die Abänderung des Gemeindenamens St. Leonhard bei Weitersfelden im politischen Bezirk Freistadt aus den Gemeindenamen St. Leonhard bei Freistadt gemäß § 6 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/1949, bewilligt.

Die Namensänderung tritt mit 1. Dezember 1953 in Kraft. Allfällige aus der Durchführung der Namensänderung erwachsende Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.