# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Abänderung des Gemeindenamens Wimsbach im politischen Bezirk Wels in den Gemeindenamen "Bad Wimsbach-Neydharting"

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11. Kundmachung

der O. Ö. Landesregierung vom 5. April 1934 betreffend Abänderung des Gemeindenamens Wimsbach im politischen Bezirk Wels in den Gemeindenamen "Bad Wimsbach-Neydharting".

Die O. Ö. Landesregierung hat der Abänderung des Gemeindenamens Wimsbach im politischen Bezirk Wels auf den Gemeindenamen "Bad Wimsbach-Neydharting" gemäß § 6 der Ober-österreichischen Gemeindeordnung 1948, LGVl. Nr. 22/1949, zugestimmt.

Die Namensänderung tritt mit 1. Mai 1934 in Kraft. Allfällige aus der Durchführung der Namensänderung erwachsende Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.