# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Widerruf der Erklärung des Gebietes der Gemeinde Schardenberg zum Fremdenverkehrsgebiet

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12. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 17. Mai 1954 betreffend den WiderBl, Nr. 5, wird in Durchführung der §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 1.Juli 1930 betreffend die Wege und Förderung des Fremdenverkehrs im Lande Oberösterreich (Fremdenverkehrsgesetz) in der Fassung des Ve-Misses des o. ö. Landtages vom 23. November 1950, LGVl. Nr- 15/1951, verordnet:

§ 1.

Die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Schardenberg zum Fremdenverkehrsgebiet wird widerrufen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablaufe des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.