# Verordnung der Oö. Landesregierung über das Dienstrecht der Beamten des Landes Oberösterreich (Durchführungsverordnung zum Landesbeamtengesetz)

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29. Verordnung

der o. ö Landesregierung vom 6. September 1954 über das Dienstrecht der Beamten des Landes Oberösterreich (Durchführungsverordnung zum Landesbeamtengesetz).

In Durchführung des Gesetzes vom 9. April 1934, LGM. Nr. 27, betreffend das Dienstrecht der Beamten des Landes Oberösterreich (Landesbeamtengesetz) wird verordnet:

§ 1.

(1) Die für das Dienstrecht einschließlich des Besoldungsrechtes am 1. September 1934 maßgebenden Verordnungen des Bundes und die als Verordnungen des Bundes in diesem Zeitpunkt geltenden sonstigen Vorschriften finden als Verordnungen des Landes mit der Maßgabe sinngemäße Anwendung, daß an Stelle der Zuständigkeit der obersten Organe der Vollziehung des Bundes die der Landesregierung tritt,

(2) Werden die im Abs. 1 umschriebenen Vorschriften des Bundes geändert, so wird eine sinngemäße, die Landesbeamten zumindestens nicht schlechter stellende Regelung durch Verordnung der Landesregierung getroffen werden.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.