# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Ortsgemeinde Ried im Traunkreis und der Ortsgemeinde Wartberg an der Krems, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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Artikel 44.

(1) Alle Gesetze des Landes Oberösterreich, die Gesetze des ehemaligen Erzherzogtumes Osterreich

(2) Die Grenzen der Ortsgemeinde Ried im Traunkreis und der Ortsgemeinde Wartberg an der Krems werden wie folgt abgeändert:

(3) Damit verlauft die Grenze in diesem Ge-bietsteil zwischen den genannten Gemeinden in der Mitte des regulierten Flußbettes der Krems.

§ 2.

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1955 in Kraft. Für die Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung haben die Ortsgemeinden Ried im Traunkreis und Wartberg an der Krems im Verhältnis des dadurch eintretenden Gebietszuwachses aufzukommen.