# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Ortsgemeinden Steinhaus und Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels

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§ 2.

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1955 in Kraft. Für die Kosten der Vermessung und grundbucherlichen Durchführung hat die Ortsgemeinde Thalheim bei Wels aufzukommen.