# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Landeskommissionsgebühren-Verordnung 1954

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6. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 20. Dezember 1934 betreffend die Änderung der Landeskommissionsgebühren-Verordnung 1954.

In Durchführung des § 77 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes - AVG. 1950, VGBl. Nr. 172, wird verordnet:

Die Verordnung der c. ö. Landesregierung vom 21. Juni 1934, LGVl. Nr. 17, über die Kommissionsgebühren bei Amtshandlungen der Behörden des Landes und der Gemeinden (Landeskommissionsgebühren-Verordnung 1934) wird abgeändert wie folgt:

§ 1.

1. Im § 1 Z. 1 hat die erste Zeile zu lauten: "Insoweit unter Z. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist".

2. Dem § 1 wird angefügt:

"3. Für die Abnahme von Kraftfahrzeuglenkerprüfungen außerhalb von Linz, soferne sich nicht die Prüfung auf den theoretischen Teil allein beschränkt .... 30.- 8."

§ 2.

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1953 in Kraft.