# Verordnung der Oö. Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Gmunden

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20. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 28. Februar 1955 über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Gmunden.

In Durchführung des § 1 des Landesverwaltungsabgabengesetzes vom 23. Dezember 1923, LGuVBl. Nr. 4/1926, in der Fassung der Landesverwaltungsabgabengesetznovelle, LGVl. Nr. 48/1948, wird verordnet:

§ 1.

Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Gmunden ist Abschnitt II Z. 1 des der Gemeindeverwaltungsabgaben-Verordnung 1948, LGVl. Nr. 6/1949, angeschlossenen Tarifes maßgebend.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.