# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Erhebung der Ortschaft Attnang im politischen Bezirk Vöcklabruck zum Markte sowie die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" und die Verleihung eines Marktwappens und der Marktfarben für die Marktfahne an die Gemeinde Attnang-Puchheim

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31. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 28. März 1935 betreffend die Erhebung der Ortschaft Attnang im politischen Bezirk Vöckla-brück zum Markte sowie die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Ve-zeichnung Marttgemeinde" und die Ver-leihung eines Marktwappens und der Marktfarben für die Marktfahne an die Gemeinde Attnang-Puchheim.

Die o. ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung .am 28. AärZ 1955 mit Zustimmung des o. ö. Landtages beschlossen, die Ortschaft Attnang im politischen Bezirk Vö'cklabruck über ihr An-suchen in ! Berücksichtigung ihrer geschichtlichen Vergangenheit und ihrer gegenwärtigen Vedeu-tung als wirtschaftlicher Mittelpunkt im Grunde des § 3 der Obeiösteircichischen Gemeindeoro-nung l948, LGVl. Nr. 22/l949, zum Markte zu erheben und der Gemeinde Attnang-Puchheim die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Maittgemeinde" Zu verleihen.

Weiters hat die o. ö. Landesregierung be-schlössen, der Marttgemeinde Attnang-Puchheim gemäß § 4 der Obeiösterieichischcn Gemeinde-ordnung 1948 nachstehend beschriebenes Wappen zu verleihen: Ein geteilter und halb gespaltener Schild. Das obere goldene Feld zeigt einen nach rechts gewendeten flugbereiten schwarzen Phönit auf roten Flammen. Im rechten unteren blauen Feld ist eine goldene Lilie zu sehen) das linke ist von Silber und Not dreimal gespalten."

Als Marktfarbcn für die Marktfahne werden zugleich bestimmt: N o t - G o l d - V l a u.