# Verordnung der Oö. Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Ried im Innkreis

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33. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 18. April 1955 über das Ausmaß der Verwaltungs-abgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Gtadtgemeinde Nied im Innkreis.

In Durchführung des § 1 desvom 22. Dezember 1925, LGBl. Nr. 4/1926, in der Fassung der Landesverwaltungsabgabengesetznovelle, LGBl. Nr. 48/1948, wird verordnet:

§ 1.

Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Nied im Nnnkreis ist Abschnitt II Z. 1 des der Gemeinoeverwaltungsabgaben-Verord-nung 1948, LGVl, Nr. 0/1949, angeschlossenen Tarifes maßgebend.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetz' blatt für Oberösterreich in Kraft.