# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der Gemeinde Sankt Johann am Wimberg in das Fremdenverkehrsgebiet Große Mühl und Hansberg

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43. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 6. Juni 1955 betreffend die Einbeziehung des Ge-bietes der Gemeinde Sankt Johann am Wimberg in das Fremdenverkehrsgebiet Große Mühl und Hansberg.

§ 1

In Durchführung der §§ 2 und 3 des Fremdenvertehrsgefetzes, LGBl. Nr. 15/1951, wird verordnet:

Das Gebiet der Gemeinde Sankt Johann am Mimberg wird in das Fremdenverkehrsgebiet Große Mühl und Hansberg (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 13. April 1953, LGVl. Nr. 15/1953) einbezogen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.