# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Widerruf der Erklärung des Gebietes der Gemeinde Vorchdorf zum Fremdenverkehrsgebiet

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46. Verordnung

der 0.Ö. Landesregierung vom 6. Juni 1955 betreffend den Widerruf der Erklärung des Gebietes der Gemeinde Vorchdorf zum Fremdenverkehrsgebiet.

§ 1.

In teilweiser Abänderung der Verordnung vom 16. Juli 1931, 'LGBl. Nr. 22, wird in Durchführung der §§ 2 und 3 des Fremdenver-kehrsgesetzes, LGVl, Nr. 13/1931, verordnet:

Die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Vorchdorf Zum Fremdenverkehrsgebiet wird widerrufen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.