# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl des Landtages

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50. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 2. Juli 1935 betreffend die Ausschreibung der Wahl des Landtages.

In Durchführung, des § 1 Abs. 2 der Landtags-Wahlordnung, LGVl. Nr. 31/1949, wird kundgemacht:

Die Wahl des Landtages wird für Sonntag, 23. Oktober 1935, ausgeschrieben. Als Stichtag gilt der 18. August 1955.