# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr

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70. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 6. August 1955 betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr.

In Durchführung des § 30 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1949 für alle oberösterreichischen Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut, LGVl. Nr. 38, wird kundgemacht:

Die Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr werden für Sonntag, 23. Oktober 1953, ausgeschrieben. Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 18. August 1955.