# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Kematen a.d. Krems im politischen Bezirk Linz-Land

4. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 1. Februar 1956 betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Kematen a. d. Krems im politischen Bezirk Linz-Land.

Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Kematen an der Krems im politischen Bezirk Linz-Land für Sonntag, den 15. April 1956, ausgesehrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 1. Februar 1956.